Grundsätzliches

Diese Website soll Sie über die Kosten einer Vermessung informieren. Die Ermittlung der Kosten ist jedoch nur so genau, wie die ihnen zur Verfügung stehenden Eingangsdaten mit denen eine Kostenberechnung durchgeführt wird.

Eingangsdaten sind bei Liegenschaftsvermessungen der Bodenrichtwert (durchschnittliche Quadratmeterpreis), die Anzahl der veränderten bzw. gebildeten Flurstücke oder Zuflurstücke und die Anzahl der neuen Grenzpunkte. Ein weiterer Faktor ist die Fläche eines Flur- bzw. Zuflurstückes. Diese Angabe ist zur Berechnung von Zu- und Abschlägen bei besonders kleinen oder großen Flurstücken erforderlich.

Bei Ingenieur- und Bauvermessung ist für eine genaue Kostenschätzung die Kenntnis der Herstellungskosten des geplanten Bauwerkes erforderlich. Daneben spielt die Lage und die Zugänglichkeit des geplanten Projektes mit den daraus resultierenden Behinderungen und Erschwernissen eine Rolle. Von entscheidender Bedeutung ist jedoch, welche Leistungen in Anspruch genommen werden sollen.

Wird eine Vermessungstechnische Leistung erwünscht die keine Liegenschaftsvermessung oder Bau- Ingenieurvermessung nach HOAI ist, wird diese Leistung nach Zeitaufwand abgerechnet.

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Liegenschaftsvermessung

Die Kosten für Liegenschaftsvermessungen richten sich nach der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Festlegung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der stattlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich. ( Gebührenverordnung MRL - GebVO-MRL Baden-Württemberg) vom 11. Dez. 2018. Anlage - Gebührenverzeichnis Nr. 30 (GBL 2018 S. 1577).


Teilung
Bei einer Flurstücksteilung, auch als Katasterfortführungsvermessung bezeichnet, werden Flurstücke oder Zuflurstücke gebildet. Die Kosten für diese Vermessung richten sich nach der Zahl der Flurstücke und Zuflurstücke, die verändert werden oder neu entstehen, nach der Anzahl der benötigten Grenzpunkte und dem Bodenwert.
Mit der Änderung des VermG am 01.01.2011 entfiel der Zwang, Grenzpunkte abmarken zu müssen. Sie können auf das Setzen der Grenzzeichen verzichten und dadurch die Vermessungskosten senken. Ein Verzicht auf die Abmarkung ist dann sinnvoll, wenn die Grenzen in der Örtlichkeit klar ersichtlich sind (z.B. durch Einfriedigungen). Sollten die Grenzzeichen durch bevorstehende Baumaßnahmen gefährdet sein, ist die Abmarkung erst nach Abschluss der Bauarbeiten sinnvoll. Dazu müssen Sie nach Fertigstellung der Bauarbeiten eine Grenzfeststellung beantragen.


Abgedeckte Arbeiten
Unter Vermessung sind hier Arbeiten zu verstehen die zur Bildung der Flurstücke erforderlich sind. Diese Arbeiten sind in den Kosten enthalten und umfassen:


Kostenberechnung
Die Kosten für die Entstehung eines Flurstückes berechnen sich aus der Zahl der Mit diesen Angaben wird die Grundgebühr für die Teilung berechnet. Diese Grundgebühr wird mit einem vom Bodenwert abhängigen Faktor multipliziert. Dabei ist nicht der genaue Bodenwert erforderlich. Es genügt ein Bodenwertsintervall.
Mit der folgenden Tabelle kann die Grundgebühr für die Teilung eines Flurstücks ermittelt werden.

Kostenpunkt Kosten
Bildung des Flurstücks
je zerlegtes Ausgangsflurstück 150 €
je Flurstück/Zuflurstück 220 €
je Grenzpunkt der neuen Grenze 40 €
Abmarkung, falls vereinbart
je abzumarkender Grenzpunkt 60 €


Die nächste Tabelle dient zur Entnahme des Faktors mit dem die Grundgebühr multipliziert werden muss.

Bodenwert Euro / m² Faktor
bis 10 1,0
über 10 bis 100 1,7
über 100 bis 300 2,3
über 300 bis 1 000 3,0
über 1 000 3,7


Beispiel: das Flurstück 4711 soll geteilt werden, der Bodenwert sei 250 € pro Quadratmeter, die neue Grenze wird durch eine Gerade (2 Grenzpunkte) realisiert. Die Grundgebühr berechnet sich somit aus:

Bildung des Flurstücks
Ein Ausgangsflurstück (hier Flst. 4711) 150,00 €
Zwei veränderte/gebildete Flurstücke a` 220 €
hier Flst. 4711 Rest und z.B. 4711/1
440,00 €
2 Grenzpunkte der neuen Grenze a` 40 € 80,00 €
Grundgebühr Flurstücksbildung: 670,00 €
Abmarkung der Grenze
2 abzumarkende Grenzpunkte a` 60 € 120,00 €


Bei einem Bodenwert von 250€ und einem Faktor von 2,3 (siehe obige Tabelle, Wertebereich 100 - 300€) ergibt sich somit ein Nettobetrag von 1817,00€ (Grundgebühr * Wertfaktor: 670,00€ * 2,3 + 120,00€ * 2.3).


Ermäßigung / Erhöhung
Sollte ein gebildetes Flurstück oder Zuflurstück eine Fläche haben die kleiner als 75 m² ist, verringert sich Gebühr.

Sollten zwei gebildete Flurstücke größer als 599 m² sein, erhöht sich die Gebühr.

Weitere Auskunft erhalten Sie auf Anfrage.


Kostenbeispiel
Die Bildung von Flurstücken ist eine Umsatzsteuerpflichtige Leistung. Die Kosten erhöhen sich deshalb um den jeweiligen Prozentsatz der Umsatzsteuer.
Da die Bildung eines neuen Flurstücks, Zuflurstückes immer eine Fortführung des Liegenschaftskatasters nach sich zieht, entstehen nochmals Kosten für diese Fortführung. Diese Gebühr beträgt z.Z. 35% der Kosten die für die Bildung der Flurstücke entstehen und wird i.d.R. von dem zuständigen Vermessungsamt erhoben.

Für unser Beispielflurstück (siehe oben) ergibt sich nun folgende Berechnung der Vermessungskosten.

Kostenpunkt Kosten
Bildung des Flurstücks 1 541.00 €
Abmarkung der Grenzpunkte 276.00 €
19% Umsatzsteuer aus 1817.00 € 345,23 €
35% Fortführungsgebühr aus 1541.00 € 539,35 €
Gesamtkosten 2701,58 €

Bei dem Beispiel müssen Sie somit 2162,23 € an den von Ihnen beauftragten ÖbVI entrichten und 539,35 € an das zuständige Vermessungsamt.



Gebäudeaufnahme
Jedes Gebäude muss nach seiner Errichtung lt. §5 VermG für das Liegenschaftskataster eingemessen werden. Die Kosten für diese Vermessung richten sich nach der Zahl und den Baukosten von Gebäuden oder Gebäudeteilen auf einem Flurstück. Stehen mehrere Gebäude auf einem Flurstück, wird von der Summe der Baukosten ausgegangen, sofern es denselben Gebührenschuldner trifft.
Für Gebäude oder Gebäudeteile die vor dem 31. Dez. 1979 fertig gestellt wurden ist die Aufnahme kostenlos.


Abgedeckte Arbeiten
Mit den Kosten zur Gebäudeaufnahme sind folgende Arbeiten abgedeckt.


Kostenberechnung
Mit der folgenden Tabelle kann der Preis für die Gebäudeaufnahmen auf einen Flurstück ermittelt werden.

Baukosten in Euro Gebühr in €
bis 25 000 150.00
mehr als 25 000 bis 100 000 300.00
mehr als 100 000 bis 400 000 450.00
mehr als 400 000 bis 800 000 750.00
mehr als 800 000 bis 2 000 000 1200.00
mehr als 2 000 000 bis 5 000 000 1800.00
mehr als 5 000 000 je angefangene 5 Mio 1800.00

Beispiel: die Baukosten für ein Wohnhaus und eine Garage betragen 320 000 €. Dieser Wert liegt im Gebührenintervall: mehr als 100 000 € bis 400 000 € . Die zugehörige Gebühr beträgt demnach: 450.00 €.


Kosten bei mehr als fünf Gebäuden
Da sich die Kosten für die Gebäudeaufnahmen nach der Summe der Baukosten richtet, wird die Gebäudeaufnahme bei mehr als fünf Gebäuden oder Gebäudeteilen für den Gebührenschuldner teuerer. Der Aufwand für die Gebäudeaufnahme steigt im Vergleich zu der aus der Summe der Baukosten abgeleiteten Gebühr stärker an. Diesem Umstand wird durch eine prozentuale Erhöhung der Gebühr Rechnung getragen. Werden mehr als fünf Gebäude auf demselben Flurstück aufgenommen, erhöht sich die Gebühr um 30%. Diese Erhöhung wird in fünfer Schritten wiederholt. D.h. 130% für die Aufnahme von 6 – 10 Gebäuden, 160 % für 11 – 15 Gebäuden usw.


Beispiel: bei sieben Gebäude mit einem Gebäudewert von 3 000 000 € würden 130% von 1800.00 € als Kosten entstehen. D.h. 2340.00 €.


Kostenbeispiel
Beispiel: Sie erstellen ein Wohnhaus mit Garage. Die Baukosten belaufen sich insgesamt auf 320 000 €.

Kostenpunkt Kosten
Gebäudeaufnahmen 450.00 €
19% Umsatzsteuer 85.50 €
35% Fortführungsgebühr 157.50 €
Gesamtkosten 693.00 €

Die Aufnahme von Gebäuden für das Liegenschaftskataster ist eine Umsatzsteuerpflichtige Leistung. Die Kosten erhöhen sich deshalb um den jeweiligen Prozentsatz der Umsatzsteuer.
Da die Gebäudeaufnahme immer eine Fortführung des Liegenschaftskatasters nach sich zieht, entstehen nochmals Kosten für diese Fortführung. Diese Gebühr beträgt z.Z. 35% der Kosten die für Gebäudeaufnahme entstehen und wird i.d.R. von dem zuständigen Vermessungsamt erhoben.


Grenzfeststellung
Grenzfeststellungen sind Vermessungen zur Prüfung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung in der Örtlichkeit auf Übereinstimmung mit ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster ( Katasternachweis ). Die Kosten für diese Vermessung richten sich nach der Zahl der festgestellten Grenzpunkte und dem Bodenwert der angrenzenden Flurstücke .
Nach der letzten Änderung des VermG müssen Grenzen nur noch auf Wunsch des Antragstellers abgemarkt werden. Es kann deshalb auf das Setzen von Grenzzeichen verzichtet werden. Statt dessen können Pflöcke mit Nägel oder andere Markierungen angebracht werden. Dies ist dann sinnvoll, wenn anschließend eine Einfriedung oder andere Kennzeichnung des Grenzverlaufs vorgesehen, oder bereits vorhanden ist. Dadurch können die Kosten einer Grenzfeststellung erheblich verringert werden.


Abgedeckte Arbeiten
Mit den Kosten zur Grenzfeststellung sind folgende Arbeiten abgedeckt.


Kostenberechnung
Mit den folgenden Tabellen kann der Grundpreis für die Grenzfeststellung ermittelt werden. Die erste Tabelle beschreibt die Kosten für die Vorweisung der Grenzpunkte , die zweite Tabelle enthält die Kosten für eine eventuelle Abmarkung , die dritte Tabelle dient der Entnahme des vom Bodenwert abhängigen Faktors mit dem der Grundpreis multipliziert wird.

Grenzfeststellung/Vorweisung Gebühr in €
je Grenzpunkt: 60


Abmarkung Gebühr in €
je Grenzpunkt 60


Bodenwert in Euro Faktor
bis 10 1,0
über 10 bis 100 1,7
über 100 bis 300 2,3
über 300 bis 1 000 3,0
über 1 000 3,7

Zusätzlich zu den von der Anzahl der Punkte abhängenden Kosten, ist für die Grenzfeststellung immer ein Grundbetrag von 200 € anzurechnen.
Grenzen an einen Grenzpunkt Flurstücke mit verschiedenen Bodenwerten , wird zu Ermittlung des Bodenwertsfaktors der höchste Faktor , der sich für die angrenzenden Flurstücke ergibt, verwendet.
Werden die festgestellten Grenzpunkte in der Örtlichkeit abgemarkt , erhöht sich die Gebühr um 60 € pro Grenzpunkt (siehe Tabelle zwei, Abmarkung).


Kostenbeispiel
Beispiel: Sie entfernen durch Baumaßnahmen 3 Grenzpunkte an Ihrem Flurstück und beantragen deren Wiederherstellung inklusive Abmarkung . Der Bodenwert betrage 250 € pro Quadratmeter.

Kostenpunkt Kosten
Auf Antrag (Grundbetrag) 200.00 €
3 Grenzpunkte a` 60 € = 180 € (Feststellung)
3 Grenzpunkte a` 60 € = 180 € (Abmarkung)
360 € * 2.3 (Bodenwertsfaktor) 828.00 €
19% Umsatzsteuer aus 828 € 157.32 €
Gesamtkosten 1 185.32 €

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Ingenieurvermessung

Die HOAI wurde am 18.08.2009 geändert. Hiernach sind vermessungstechnische Leistungen, deren Umfang und Honorierung nur noch teilweise oder nicht mehr geregelt. Die folgenden Ausführungen basieren auf der alten HOAI und sind somit nicht aktuell. Sie können nur als Richtschnur für die tatsächlich entstehenden Kosten dienen.

Die Kosten für Ingenieurvermessungen richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ). Hierbei sind insbesondere die §§ 96-100 von Bedeutung.


Lageplan
Bei Lageplänen richten sich die Kosten nach den Herstellungskosten des Gebäudes und der Honorarzone . Siehe hierzu §97(3) bzw. §97a  HOAI . Die Herstellungskosten werden dabei nach DIN 276 ermittelt. Dieser Wert wird ebenfalls für die Baugenehmigung benötigt und i.d.R. von Ihrem Architekt ermittelt. Liegen diese Kosten nicht vor, kann auch eine Kostenschätzung verwendet werden. Die Honorarzone richtet sich nach der Qualität der vorhandenen vermessungstechnischen Unterlagen, der Geländebeschaffenheit und nach der zu erwartenden Behinderung der Vermessungsarbeiten durch vorhandene Bebauung oder Bewuchs. Bei Bauvorhaben in Neubaugebieten ist die Qualität der Unterlagen sehr hoch, eine Behinderung durch vorhandene Gebäude ist ebenfalls i.d.R. auszuschließen.


Abgedeckte Arbeiten
Für eine Lageplanfertigung sind mindestens folgende Arbeiten notwendig: Eine genauere Beschreibung der notwendigen Arbeiten erhalten Sie auf unserer SERVICE Seite.


Kostenberechnung
Die Herstellungskosten des Gebäudes und die Honorarzone dienen als Eingangswerte zur Honorartafel für vermessungstechnische Leistungen (§99 HOAI ).

Die folgende Tabelle enthält eine beispielhafte Auflistung von Kosten und soll Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten geben. Die Kosten beinhalten die Grundlagenermittlung, den schriftlichen- und den zeichnerischen Teil des Lageplanes, als Honorarzone wurde die Zone II (ebenes, geräumtes Baugrundstück in Neubaugebiet) angenommen. Nicht enthalten sind Kosten für eine topographische Geländeaufnahme.

Herstellungskosten in Euro Kosten in Euro
100 000 486.00
150 000 597.00
200 000 699.00
250 000 800.00
300 000 893.00
500 000 1218.00
1 000 000 1774.00


Die genauen Kosten für die Lageplanerstellung ermitteln wir für Sie auf Anfrage.


Kostenbeispiel
Beispiel: Sie planen den Bau eines Einfamilienwohnhauses. Die Herstellungskosten betragen 132 250.-- €, für das Baugrundstück liegen neuste digitale Daten des Liegenschaftskataster vor. Da das Gelände eben ist, benötigen Sie keine topographische Aufnahme für Ihr Baugesuch.

Kostenpunkt Kosten
Lageplan zum Baugesuch 561.66 €
19% Umsatzsteuer 106.72 €
Gesamtkosten 668.38 €




Schnurgerüst
Bei Schnurgerüsten richten sich die Kosten nach den Herstellungskosten des Gebäudes und der Honorarzone . Siehe hierzu §97(3) bzw. §97a HOAI . Die Herstellungskosten werden dabei nach DIN 276 ermittelt. Dieser Wert wird ebenfalls für die Baugenehmigung benötigt und i.d.R. von Ihrem Architekt ermittelt. Liegen diese Kosten nicht vor, kann auch eine Kostenschätzung verwendet werden. Die Honorarzone richtet sich nach der Qualität der vorhandenen vermessungstechnischen Unterlagen, der Geländebeschaffenheit und nach der zu erwartenden Behinderung der Vermessungsarbeiten durch vorhandene Bebauung oder Bewuchs. Bei Bauvorhaben in Neubaugebieten ist die Qualität der Unterlagen sehr hoch, eine Behinderung durch vorhandene Gebäude ist ebenfalls i.d.R. auszuschließen.


Abgedeckte Arbeiten
Für eine Schnurgerüstabsteckung sind mindestens folgende Arbeiten notwendig: Eine genauere Beschreibung der notwendigen Arbeiten erhalten Sie auf unserer SERVICE Seite.


Kostenberechnung
Die Herstellungskosten des Gebäudes und die Honorarzone dienen als Eingangswerte für die Honorartafel für vermessungstechnische Leistungen (§99 HOAI ).

Die folgende Tabelle enthält eine beispielhafte Auflistung von Kosten und soll Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten geben. Die Kosten beinhalten die Schnurgerüstabsteckung und Angabe einer Bezugshöhe. Als Honorarzone wurde die Zone II (ebenes, geräumtes Baugrundstück in Neubaugebiet) angenommen.

Herstellungskosten in Euro Kosten in Euro
100 000 425.00
150 000 544.00
200 000 652.00
250 000 741.00
300 000 826.00
500 000 1128.00
1 000 000 1671.00


Die genauen Kosten für die Schnurgerüstabsteckung ermitteln wir für Sie auf Anfrage.


Kostenbeispiel
Beispiel: Sie planen den Bau eines Einfamilienwohnhauses. Die Herstellungskosten betragen 132 250.-- €, für das Baugrundstück liegen neuste digitale Daten des Liegenschaftskataster vor. Es bestehen keine Sichtbehinderungen durch Bewuchs oder vorhandene Gebäude.

Kostenpunkt Kosten
Schnurgerüstabsteckung mit Höhenangabe 503.83 €
19% Umsatzsteuer 95.73 €
Gesamtkosten 599.56 €



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Kosten nach Zeitaufwand

Die Kosten für eine Arbeitsstunde orientieren sich an den in der Landesgebührenordnung von Baden-Württemberg unter Nr. 30.6.1 aufgeführten Stundensätzen.

Die Kosten für eine Arbeitsstunde belaufen sich somit auf.

Kostenpunkt Kosten
Innendienst 60 €
Außendienst ohne Zuziehung einer Hilfskraft 105 €
Außendienst unter Zuziehung einer Hilfskraft 145 €
Außendienst unter Zuziehung zweier Hilfskräfte 185 €

Wobei die kleinste zeitliche Einheit eine halbe Stunde ist. D.h. jeweils eine angefangene halbe Stunde wird als halbe Stunde verrechnet.

Kosten nach Zeitaufwand
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