Die Bewältigung der immer differenzierter werdenden Aufgaben im modernen Vermessungswesen erfordern spezielle Detailkenntnisse.
Diese wird durch eine zusätzliche Ausbildung und praktischer Berufserfahrung erworben.
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind freiberufliche tätige Ingenieure, die nach einer Hochschulausbildung, einer
staatlichen Laufbahnprüfung und nach einigen Jahren praktischer Berufserfahrung durch das Land
Baden-Württemberg
zu bestimmten
hoheitlichen
Vermessungsarbeiten bestellt werden.
Sie führen Vermessungsarbeiten an
Grundstücken
und Eigentumsgrenzen wie die bei den Landratsämter bzw. Rathäuser eingegliederten Vermessungsämter aus.
Mit der Änderung des
Vermessungsgesetzes
(s. §8)
sind sie die
einzigen Stellen
die Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen durchführen. Die unteren Vermessungsbehörden (Vermessungsämter)
führen diese Tätigkeit nur noch in Ausnahmefällen aus.
Die Höhe der Vergütung Ihrer Arbeit richtet sich nach der Landesgebührenordnung.
Wer vermessungstechnischer Sachverständiger ist, ist in
Baden-Württemberg
in der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (
LBOVVO
) festgelegt.
Fundstelle GBl. 1995, S. 794,
geändert
GBl. 2001 S. 121
. Sachverständiger sind u.a. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Personen, die das Studium der Fachrichtung Vermessungswesen
an einer deutschen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen haben sowie über eine zweijährige
Berufserfahrung als Vermessungsingenieur in der Bundesrepublik Deutschland verfügen..