Kompetenz in Vermessung

Die Bewältigung der immer differenzierter werdenden Aufgaben im modernen Vermessungswesen erfordern spezielle Detailkenntnisse. Diese wird durch eine zusätzliche Ausbildung und praktischer Berufserfahrung erworben.

Bild Hr. Reinbold

Ihr Ansprechpartner: Herr Reinbold


Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind freiberufliche tätige Ingenieure, die nach einer Hochschulausbildung, einer staatlichen Laufbahnprüfung und nach einigen Jahren praktischer Berufserfahrung durch das Land Baden-Württemberg zu bestimmten hoheitlichen Vermessungsarbeiten bestellt werden.

Sie führen Vermessungsarbeiten an Grundstücken und Eigentumsgrenzen wie die bei den Landratsämter bzw. Rathäuser eingegliederten Vermessungsämter aus.
Mit der Änderung des Vermessungsgesetzes (s. §8) sind sie die einzigen Stellen die Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen durchführen. Die unteren Vermessungsbehörden (Vermessungsämter) führen diese Tätigkeit nur noch in Ausnahmefällen aus.

Die Höhe der Vergütung Ihrer Arbeit richtet sich nach der Landesgebührenordnung.


Vermessungstechnischer Sachverständiger
Wer vermessungstechnischer Sachverständiger ist, ist in Baden-Württemberg in der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung ( LBOVVO ) festgelegt. Fundstelle GBl. 1995, S. 794, geändert GBl. 2001 S. 121 . Sachverständiger sind u.a. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Personen, die das Studium der Fachrichtung Vermessungswesen an einer deutschen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen haben sowie über eine zweijährige Berufserfahrung als Vermessungsingenieur in der Bundesrepublik Deutschland verfügen..

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