Liegenschaftsvermessung

Unter Liegenschaftsvermessung fast man alle hoheitlichen Vermessungen (Katastervermessung, Grenzfeststellungen) zusammen.


Katastervermessung
Katastervermessungen sind Vermessungen die der Bildung von Flurstücken (Flurstücksteilungen, Straßenvermessungen und Baulandumlegungen), der Festlegung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie der Aufnahme von Gebäuden und Nutzungsarten für das Liegenschaftskataster dienen. Der klassische Fall einer Katastervermessung ist die Teilung eines großen Flurstücks in mehrere Flurstücke zum Zwecke der anschließenden Bebauung bzw. Erbaufteilung, oder die Verbesserung von Flurstücksformen durch Tausch von Zuflurstücken im Wege der Zerlegung und Verschmelzung .


Flurstückszerlegung, Flurstücksverschmelzung
Unter Flurstückszerlegung versteht man die Teilung eines Flurstücks in mehrere Teile. Werden Flurstücke zusammen gefasst, spricht man von einer Flurstücksverschmelzung.


Ablauf einer Grundstücksteilung aus Sicht des Eigentümers
Was Sie als Eigentümer beachten müssen.


Technischer Ablauf einer Katastervermessung
Arbeiten die der ÖbVI für Sie ausführen muss.


Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster
Jedes Gebäude muss nach seiner Errichtung lt. §5 VermG für das Liegenschaftskataster eingemessen werden. Diese Arbeit wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ( ÖbVI ) oder vom zuständigen Vermessungsamt ausgeführt. Nach §18(2)Nr.2 VermG ist ein Grundstückeigentümer verpflichtet, der zuständigen unteren Vermessungsbehörde anzuzeigen, wenn ein Gebäude errichtet oder verändert wurde. Kommt ein Eigentümer seiner Anzeigepflicht nicht nach, kann das Gebäude auch "von Amtswegen" eingemessen werden. D.h. die durchführende Stelle kann das Gebäude ohne Antrag des Eigentümer in das Liegenschaftskataster aufnehmen. Die Einmessung ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem Gebäudewert.


Baulandumlegung
Die Baulandumlegung ist ein Bodenordnungsverfahren nach dem BauGB . Sie bietet die Möglichkeit ungünstig geschnittene Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass Grundstücke entstehen die nach Lage, Form und Größe für die im Bebauungsplan festgelegte Nutzung zweckmäßig gestaltet sind.
Zu diesem Zweck werden alle im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke zu einer Masse (Umlegungsmasse) vereinigt. Aus dieser Umlegungsmasse werden die im Bebauungsplan festgelegten Verkehrs- und Grünflächen ausgeschieden.
Aus der restlichen Verteilungsmasse werden die beteiligten Grundstückseigentümer entsprechend den ihnen zustehenden Anteilen bebauungsfähige Grundstücke möglichst mit dem gleichen Verkehrswert und möglichst in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke zugeteilt.

Die Aufgaben eines ÖbVI bei der Baulandumlegung sind hauptsächlich:


Vermessung lang gestreckter Anlagen
Vermessungen lang gestreckter Anlagen werden aus Anlass von des Neu- oder Ausbaus, der Verlegung, Verbreiterung oder Verschmälerung von Straßen, Wegen, Bahnen, Gewässern oder Dämmen durchgeführt.
Der technische Ablauf ist der gleiche wie bei einer Grundstücksteilung . Durch die Anlage werden die angrenzenden Flurstücke in ihrer Form verändert. Dabei werden Teile von Flurstücken abgeschnitten ( zerlegt ) und der Fläche der Anlage zugeschlagen ( verschmolzen ).
Typisch für solche Verfahren sind lange Bearbeitungszeiten. Die beteiligten Grundstückseigentümer werden deshalb oft im Voraus für die von ihnen zur Verfügung gestellte Fläche entschädigt. Die genaue Entschädigung erfolgt nach der Vermessung der Anlage. Bei der Vermessung wird der Schnitt der Grenze der beteiligten Flurstücke mit der Anlage bestimmt. Auf Antrag werden diese Punkte auch abgemarkt . Die Flächen der abgehenden Zuflurstücke kann anschließend ermittelt werden.


Grenzfeststellung
Grenzfeststellungen sind Vermessungen zur Prüfung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung in der Örtlichkeit auf Übereinstimmung mit ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster ( Katasternachweis ). Eine Grenzfeststellung wird dann notwendig, wenn fehlende Grenzzeichen wiederhergestellt werden sollen, wenn die Lage von Grenzzeichen überprüft werden soll, oder wenn das Setzen der Grenzzeichen anlässlich einer Grundstücksteilung nicht möglich war. Die Überprüfung, Wiederherstellung bzw. erste Abmarkung von Grenzzeichen wird in einem Fortführungsriss dokumentiert.
Nach der letzten Änderung des VermG müssen Grenzen nur noch auf Wunsch des Antragstellers abgemarkt werden. Es kann deshalb auf das setzen von Grenzzeichen verzichet werden. Statt dessen können Pflöcke mit Nägel oder andere Markierungen angebracht werden. Dies ist dann sinnvoll, wenn anschließend eine Einfriedung oder andere Kennzeichnung des Grenzverlaufs vorgesehen, oder bereits vorhanden ist.

Liegenschaftsvermessung
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Ingenieurvermessung

Unter Ingenieurvermessung fallen alle Tätigkeiten die nicht hoheitlicher Natur sind.


Lageplan
Für die Verwirklichung eines Bauvorhabens ist i.d.R. ein Lageplan nach §5 LBOVVO (Sachverständigen Lageplan) erforderlich. Dabei wird die Lage des geplanten Gebäudes dargestellt (zeichnerischer Teil), die Zulässigkeit des Bauvorhabens geprüft (schriftlicher Teil) und die Abstände zu den Nachbarngrenzen bzw. Nachbargebäuden errechnet und dargestellt (Abstandsflächenplan).


Vorarbeiten
Für die Erstellung eines Lageplanes sind folgende Vorarbeiten erforderlich:


schriftlicher Teil
Hier werden zum einen Angaben über die Art des geplanten Bauvorhabens, den Bauherrn, das Baugrundstück und die Eigentümer der Nachbargrundstücke dargestellt. Zum anderen werden Baulasten , öffentliche Lasten oder Beschränkungen und die Festsetzungen des Bebauungsplanes angegeben. Die wichtigste Funktion des schriftlichen Teiles des Lageplanes ist die Berechnung der durch das Bauvorhaben überdeckten Fläche und der Vergleich dieser Fläche mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes ( GRZ , GFZ ). Die Gegenüberstellung der Flächen ermöglicht der Genehmigungsbehörde die Beurteilung des Bauvorhabens. Details hierzu finden Sie in der LBOVVO §4(6).

Beispiel schriftl. Teil. Eine Vergrößerung erhalten Sie indem Sie das gewünschte Bild anklicken.
schriftl. Teil Seite 1 schriftl. Teil Seite 2 schriftl. Teil Seite 3


zeichnerischer Teil
Der zeichnerische Teil eines Lageplanes wird auf der Grundlage eines nach dem neusten Stand gefertigtem Auszug aus dem Liegenschaftskataster ( ALKIS ) erstellt. Es wird das zu bebauende Grundstück , und dessen Nachbargrundstücke einschließlich der Verkehrsflächen dargestellt. Das geplante Bauvorhaben, dessen Außenmaße, die Höhenlage, Zu- und Abfahrten und ggf. Stellplätze werden eingetragen. Liegt das Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans müssen auch Angaben aus dem Bebauungsplan wie Abgrenzung von Flächen mit verschiedener Nutzung und die Gebietsgrenze übernommen werden. Der zeichnerische Teil des Lageplanes wird farbig ausgestaltet. Ein weiterer Arbeitsschritt ist die Berechnung der Tiefe der erforderlichen Abstandsflächen . Die Darstellung der Abstandsflächen erfolgt auf einem besonderen Blatt, dem so genannten Abstandsflächenplan.

Beispiel zeichnerischer Teil. Eine Vergrößerung erhalten Sie indem Sie das gewünschte Bild anklicken.
Verkleinerung, Lageplan zeichnerischer Teil Verkleinerung, Abstandsflächenplan Verkleinerung, Berechnung der Abstandsflächen


Bauvermessung
Absteckungen führen wir mit Präzisionstachymetern und -nivellieren durch. Als Nachweis der Absteckung fertigen wir eine Absteckungskizze, in der die abgesteckten Lage- und Höhenpunkte mit ihren bestimmenden Maßen verzeichnet sind.


Geländeschnitte (Profile)
Für eine aussagekräftige und qualifizierte Planung benötigt der Architekt genaue Information über die Gelände- und Höhenverhältnisse des zu bebauenden Grundstückes. Mit diesen Angaben wird die Lage und Höhe des Bauprojektes nach den Wünschen der Bauherrschaft und in Bezug zu den Ver- und Entsorgungsleitungen (Kanalisation) sowie den Planungsvorgaben ( Bebauungsplan ) optimal auf dem Baugrundstück festgelegt. Eine wichtige Planungsunterlage ist der Geländeschnitt. In der Regel werden die Geländeschnitte in der Richtung des Gefälles, oder wenn bekannt, entlang der geplanten Gebäudekanten aufgenommen. Alternativ kann ein Geländemodell erstellt werden, aus dem die Profile nach Bedarf abgeleitet werden können. Ein Geländeschnitt wird im Maßstab 1:100 gefertigt und enthält Geländehöhen, Böschungen, Bruchkanten, Mauern und Fahrbahnrändern.


Baugruben- bzw. Grobabsteckung
Grundlage für die Absteckung ist der genehmigte Bauantrag. Das Kellergeschoß bzw. die Ecken des geplanten Projekts werden vor dem Baubeginn in die Örtlichkeit übertragen. Außerdem wird die Höhenlage des Gebäudes, in der Regel die Erdgeschoßfußbodenhöhe (EFH), abgesteckt. Anhand der von uns angebrachten Holzpflöcke und Markierungen hebt der Erdbauunternehmer die Baugrube aus.


Fein- bzw. Schnurgerüstabsteckung
Wenn das Baugrundstück für den Baubeginn vorbereitet ist, führen wir die Feinabsteckung durch. Dabei wird die Lage des Bauwerks mit der erforderlichen Genauigkeit in der Örtlichkeit auf das Schnurgerüst übertragen. Das Schnurgerüst besteht aus Pfosten und Brettern, die vom Bauunternehmen rings um die Baugrube fest angebracht werden. Auf denen wird jede Gebäudeachse mit zwei Nägel festlegt. Diesen Vorgang nennt man auch "Einschneiden des Schnurgerüsts". Der Polier kann nun einen Draht zwischen den Nägeln spannen oder einen Theodoliten aufsetzen und diese Linie abloten um die Wandkanten und Wandecken exakt zu bestimmen. Abschließend wird der Genehmigungsbehörde eine Absteckungsbescheinigung (nach §59 LBO) übersandt die daraufhin die Baufreigabe erteilt und den “Roten Punkt” zustellt. Alle am Bau Beteiligten erhalten eine Absteckungsskizze.

Beispiele für Absteckungsskizzen
Skizze zur Baugrubenabsteckung Skizze zur Schnurgerüstabsteckung


Bestandsaufnahmen
Bestandsaufnahmen dienen der Schaffung von Planungsunterlagen oder zur Dokumentation von bestehenden Anlagen. Eine gute Bestandsaufnahme sichert die reibungslose Einpassung von Planungen in Ihren Bestand oder ermöglicht das Management ihrer Anlagen (Facility Management). Die Abgabe von Bestandsaufnahmen erfolgt als Plan, oder im Wege des Datenaustausches als DXF bzw. DWG -Datei.


Topographische Aufnahmen
Dabei wird die Geländeoberfläche, Böschungen, Wegflächen, Flächen unterschiedlicher Nutzung, bestehende baulichen Anlagen (Gebäude, Schächte...) und andere topographische Gegenstände zu Planungszwecken in Lage und Höhe erfasst.


Gebäudebestandsaufnahmen
Die Erfassung der Lage, der Fläche und des Volumens von Räumen innerhalb von Gebäuden ist das Ziel dieser Planart. Sie bilden die Grundlage für ein erfolgreiches Facility Management.


Fassadenaufnahmen
Sollen Fassaden neu gestaltet werden, kann eine Fassadenaufnahme für die Berechnung von notwendigen Materialien äußerst hilfreich sein. Auch bei denkmalgeschützten Fassaden kann zur Sicherung des Bestandes bzw. zur harmonischen Einpassung von Änderungen, eine Fassadenaufnahme notwendig werden.

Ingenieurvermessung
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